GA_Beschluss Nr. 150/25 - Genehmigung der Müllabfuhrgebühr ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 gelten neue Mülltarife, basierend auf Artikel 33 des Landesgesetzes Nr. 4 von 2006 und dem ARERA-Beschluss 363/2001/R/rif – MTR-2. Weitere Details finden sich im Gemeindeausschussbeschluss Nr. 150 vom 10.04.2025.

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Veröffentlichungsdatum

29.04.2025

Beschreibung

Ab dem 01.01.2025 wurden die Tarife für die Bewirtschaftung der Hausabfälle vom Gemeindeausschuss neu festgelegt. Grundlage dafür ist Artikel 33 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26. Mai 2006, der besagt, dass die Gemeinden die Kosten für die Abfallbewirtschaftung durch eine Gebühr abdecken müssen. Mit dem ARERA Beschluss 363/2001/R/rif – MTR-2, hat die nationale Behörde die Methode festgelegt, nach der die Wirtschafts- und Finanzpläne (WFP) für die Bewirtschaftung der Hausabfälle zur Festlegung der Abfallgebühr erstellt und validiert werden müssen. Die Tarife können im Gemeindeausschussbeschluss Nr. 150 vom 10.04.2025 eingesehen werden.

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Veröffentlichungsdatum

29.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 11:45 Uhr

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