Seit dem 01.01.2022 gelten für Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern neue Tarife für Werbeaussendungen. Die Gebühren richten sich nach Fläche, Beleuchtung, Dauer und Art der Werbung (z. B. Firmenschilder, Projektionen, Spruchbänder). Für beleuchtete Werbung und Werbung durch Dritte gelten höhere Sätze. Auch Werbung über Lautsprecher, Flugzeuge, Ballons oder persönliche Flugblattverteilung ist erfasst. Eigenwerbung auf Unternehmensfahrzeugen unterliegt gesonderten Tarifen.