Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Verordnung der Gemeinde zur Vergabe von Beiträgen für gemeinnützige Zwecke mit festgelegten Antragsverfahren, Förderkriterien und Kontrollregelungen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

31.12.2013

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Gewährung von Beiträgen an Vereine, Körperschaften oder Einzelpersonen, welche gemeinnützig arbeiten und keine Gewinnabsicht verfolgen, vergeben werden. Es gibt laufende, einmalige und Beiträge für Investitionen. 

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Dateiformat

application/pdf

Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

31.12.2013

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 17:07 Uhr

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