Marktgemeinde Kaltern

an der Weinstraße

Antrag um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene - Bettenstopp

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Bett

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 58 wurde am 27.11.2023 die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt.

Ab 08.01.2024 können Interessierte die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene einreichen.

 Für die Anträge um Zuweisung darf ausschließlich das eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Formular verwendet werden.

Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge angenommen, in der diese bei der Gemeinde Kaltern eingehen und unter Berücksichtigung der in den Artikeln 7 und 8 enthaltenen Kriterien obgenannter Gemeindeverordnung bewertet. Mit begründeter Maßnahme werden die Gästebetten zugewiesen oder abgelehnt.

Die Anträge können ab 08.01.2024, 00.00 Uhr, entweder über die zertifizierte elektronische Post (PEC), kaltern.caldaro@legalmail.it oder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses im Protokollamt der Gemeinde, wobei das Datum und die genaue Zeitangabe vermerkt werden, eingereicht werden.

Alle vor obgenanntem Datum eingereichten Anträge auf Zuteilung können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen können Sie der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnehmen. Auskünfte erhalten Sie zudem im Lizenzbuero – Tel. 0471-968820 bei Herrn Gerd Dissertori.

Die Gemeindereferentin

Gertraud Morandell Bernard


- Gemeindeverordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

 - Antrag um Zuweisung von Gästebetten

11.12.2023