Marktgemeinde Kaltern

an der Weinstraße

Vergabe von Brenn- und Nutzholz an die Nutzungsberechtigten der Gemeinde Kaltern

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, die Termine für die Ansuchen um Zuteilung von Brenn- und Nutzholz an die Nutzungsberechtigten der Gemeinde Kaltern neu festzusetzen.

An drei fixen Terminen eines jeden Jahres werden die jeweils eingegangenen Gesuche von der Gemeinde Kaltern mit der  Forststation Kaltern bearbeitet.

30. September, 30. November und 31. Jänner

Grundsätzlich können die Nutzungsberechtigten der Gemeinde Kaltern während des gesamten Jahres ein Gesuch um Zuweisung von Brenn- und Nutzholz an die Gemeinde richten, und zwar für:

- Holz am Stock

- Holz liegend (am Forstweg)

- Buche liegend (verfügbar im Mai, max. 10 m³ Brennholz)

- Schlag aufräumen

- Rückschlägerung

- Säulen und Träger


Die Forststation führt die Auszeige des benötigten Holzes durch und kennzeichnet klar ersichtlich vor Ort die Lose. Brennholzpartien werden nach Möglichkeit konzentriert auf wenige Standorte vergeben. Dabei wird nach wie vor darauf geachtet, dass das zugewiesene Holz für den Bürger leicht erreichbar ist.

Das zugeteilte Holz ist innerhalb von 30 Tagen abzutransportieren, andernfalls kann die Gemeinde das Holz an andere Interessierte weitergeben.

Die Forststation vergibt den Forstschlüssel bzw. die Genehmigung.

Im Amt für Allgemeine Dienste, liegt das entsprechende Formular auf, kann dort ausgefüllt und abgegeben werden. Das Formular ist auch auf der Webseite der Gemeinde Kaltern abrufbar.

Zuständig