Meldeamtliche Eintragungen, Wohnsitzwechsel und Verlegungen des Wohnsitzes ins Ausland dürfen auch mittels Einschreibebrief oder E-Mail beantragt werden
Seit 9. Mai 2012 dürfen meldeamtliche Eintragungen, Wohnsitzwechsel und Verlegungen des Wohnsitzes ins Ausland nicht nur direkt an den Gemeindeschaltern beantragt werden, sondern auch mittels Einschreibebrief oder E-Mail. Die entsprechenden Formulare (siehe Anlage 1 und Anlage 2) können im Meldeamt abgeholt werden.
Innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt des Antrags, dessen Datum rechtsgültig ist, registriert das Meldeamt die entsprechende Erklärung und stellt bei Zuzug aus anderen Gemeinden ein Gesuch um Löschung der meldeamtlichen Eintragung an die entsprechende Herkunftsgemeinde. Das Meldeamt hat danach 45 Tage Zeit, um den Wahrheitsgehalt der geleisteten Erklärungen zu überprüfen. Verstreicht diese Frist, ohne dass die betreffende Person Mitteilungen über eventuelle fehlende oder falsche Daten erhält, wird die meldeamtliche Änderung bestätigt (G. Nr. 241/1990, Art. 20, "Stillschweigende Zusage"). Sollte das Meldeamt feststellen, dass die Bedingungen für die meldeamtliche Änderung nicht erfüllt werden, wird dies der betreffenden Person mitgeteilt (G. Nr. 241/1990, Art. 10/bis), die darauf hin 10 Tage Zeit hat, um eigene Gegenbemerkungen einzureichen. Bei begründeter Zurückweisung der genannten Bemerkungen annulliert das Meldeamt die vorgenommene meldeamtliche Änderung und stellt den vorherigen meldeamtlichen Status wieder her. Die betroffene Person und die eventuelle meldeamtliche Herkunftsgemeinde werden darüber informiert.
Es wird daran erinnert, dass bei Falschaussagen die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden (Art. 75 und 76 des D.P.R. 445/2000 - Aufhebung der durch Falschaussage erhaltenen Begünstigungen; strafrechtliche Folgen).
Für die Zusendung der Anträge per E-Mail muss eine der folgenden Optionen gewählt werden:
a) Unterzeichnung der Erklärung mittels digitaler Unterschrift;
b) Benutzung von Mitteln, die die Erkennung der antragstellenden Person von Seiten des EDV-Systems gewährleisten, d.h. digtaler Personalausweis, nationale Bürgerkarte o.Ä. - zur Zeit kann von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht werden;
c) Zusendung des Antrags mittels zertifizierter E-Mail der erklärenden Person;
d) Zusendung der eingescannten Kopie des unterzeichneten Originalantrags und des Personalausweises der antragstellenden Person mittels einfacher E-Mail.
Die Anträge können an folgende E-Mail-Adressen zugeschickt werden:
> Zertifizierte E-Mail-Adresse:
- kaltern.caldaro@legalmail.it
> Einfache E-Mail-Adresse:
- demo@kaltern.eu
Postadresse für die Zusendung der Anträge per Einschreibebrief:
Marktgemeinde Kaltern a.d.W.
Amt für demografische Dienste
Marktplatz 2
39052 Kaltern a.d.W.